top of page

Was ist eigentlich Logopädie?

Die Logopädie (eigentl. die Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) ist ein medizinisch-therapeutisches Fachgebiet und befasst sich mit der Diagnostik, Therapie, Beratung, Prävention und Rehabilitation bei funktionell oder organisch bedingten Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder Hörbeeinträchtigungen.
Das Spektrum der Patienten, die von der logopädischen Behandlung profitieren, ist breit gefächert und erstreckt sich über alle Altersgruppen.

Eines der wichtigsten Ziele der Logopädie bei krankheitsbedingten Störungen der Stimmgebung, des Sprechens, der Sprache und des Schluckaktes ist der Erhalt, die Förderung oder die Wiederherstellung der Kommunikationsfähigkeit und des Schluckaktes.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.heilmittelkatalog.de/massnahmen-der-stimm-sprech-und-sprachtherapie.html

Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?

Logopädische Verordnungen werden auf eine medizinische Indikation hin von z. B. Kinderärzten, HNO-Ärzten, Phoniatern, Pädaudiologen, Kieferorthopäden, Neurologen, Psychiatern und Hausärzten ausgestellt.

Mit dieser Heilmittelverordnung vereinbaren Sie einfach einen Termin in der logopädischen Praixs.

Die Therapie findet dann in unserer Praxis oder (auf ärztliche Verordnung hin) bei Ihnen zu Hause oder in der Einrichtung statt.
Sie umfasst ein Anamnesegespräch, eine umfassende Erstdiagnostik, eine individuelle Beratung sowie je nach Störungsbild Übungsinhalte für die Therapie und zu Hause.

Je nach Störungsbild und Ermessen des Arztes werden Therapien mit einer Therapiedauer von 30 min, 45 min oder 60 min und einer Therapiefrequenz von ein- bis zweimal pro Woche (ggf. auch mehr) verordnet. Der Therapiebeginn muss spätestens 14 Tage nach Ausstellung der Verordnung stattfinden.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes und es sind 10 €
Rezeptgebühr pro Verordnung zu entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung
möglich. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und verweisen auf www.heilmittelrichtlinien.de.

bottom of page